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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Von Markus Rieth, Scharnhauser Str. 75, 70599 Stuttgart (nachfolgend: „MR“ genannt)

Unternehmensgegenstand:
Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist):
• Mentoring (Einzeln und/oder in Gruppen)
• Coaching (Einzeln und/oder in Gruppen)
• Online-Kurse
• Vertriebs-Coaching/Workshops
• Online-Events
(nachfolgend: „Coaching und Mentoring“)

 Präambel
Coaching und Mentoring sind beratende Dienstleistungen und umfassen Strategien zur Optimierung von Fähigkeiten und Leistungen im beruflichen Kontext. Coaching und Mentoring wenden sich an gesunde Menschen und werden von ihnen selbst finanziert. Es findet keine therapeutische Arbeit statt. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren uf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den innewohnenden Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selbst und sein Verhalten zu reflektieren, die Verantwortung für sich und sein Business in vollem Maße zu übernehmen, neue Sichtweisen, neue Verhaltensmöglichkeiten und Gewohnheiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen den von Markus Rieth, Scharnhauser Str. 75, 70599 Stuttgart (nachfolgend „MR“ genannt) angebotenen Dienstleistungen, wie Coaching und Mentoring und dem Kunde (nachfolgend „Coachee“ genannt).

1.2 MR schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Coachee versichert, bei Vertragsschluss mit MR als Unternehmer gemäß § 14 BGB zu handeln.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Anmeldung zu den Leistungen von MR ist persönlich, fernmündlich (Video-Chat, Telefon etc.), schriftlich, per Messenger oder E-Mail möglich. Fernmündlich kommen Verträge zwischen MR und Coachee durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

 § 3 Leistungen und Inhalt des Dienstvertrags

3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot. Bei individuellen Angeboten ergibt sich der Leistungsumfang aus diesem in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Dienstleistungen, die als Online-Leistungen ausgeschrieben werden, müssen nur als solche erbracht werden. Ein Anspruch auf Erhalt einer persönlichen, nicht digitalen Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3.2 Die Ausschreibung der Angebote erfolgt für alle Leistungen (Coaching, Kurse, Mentoring) unter einer Preisangabe für die jeweilige Leistung und bezieht sich nur auf diese.

3.3. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching Leistung bzw. sonstigen vereinbarten Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachees. Das bedeutet, dass der Coachee die Aufgaben von MR eigenverantwortlich umsetzt und ausführt. MR ist lediglich bei der Erarbeitung von Problemlösungen behilflich und Begleiterin von Prozessen oder Auslöser von Veränderungen. Der Coachee entscheidet selbst über etwaige persönliche Veränderungen, die er eigenverantwortlich durchführt und ist selbst für die Umsetzung der im Coaching/Mentoring vereinbarten Lösungen bzw. Ziele in seinem Alltag verantwortlich. Das Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen der Parteien. Unterlässt der Coachee eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MR, bleibt der Vergütungsanspruch von MR davon unberührt.

3.4 MR ist berechtigt, die Leistungen, insbesondere für Coaching oder Mentoring persönlich oder durch eine von ihr gewählte, gleichermaßen qualifizierte Ersatzperson zu erbringen.

3.5 Der Coachee sollte bei allen Dienstleistungen bereit und offen sein, sein Verhalten zu reflektieren und selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit seiner eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen, sein eigenes Verhalten zu verändern, MR und ihre Tätigkeit zu akzeptieren und zu respektieren.

3.6 MR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Coachee ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung von MR nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung mit ihm unzumutbar ist, oder der Coachee sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält MR den Anspruch auf ihre Vergütung abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.

3.7 Der Coachee verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmittel zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können.

3.8 Nimmt der Coachee einzelne Leistungen, Calls oder Kurstage, die MR ihm ordnungsgemäß an den ausgeschriebenen Terminen angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z.B. wegen Verhinderung, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises.

 3.9 MR bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur vollsten Zufriedenheit des Coachees zu erbringen. Alle Empfehlungen und Prognosen von MR erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat MR das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung.

§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen

4.1 MR räumt dem Coachee kein vertragliches Widerrufsrecht ein. Aufgrund der Unternehmereigenschaft des Coachees besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4.2 Coaching und Mentoring sind ausdrücklich keine Ausübungen der Heilkunde, demnach darf MR gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. MR darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

4.3 Die von MR erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Coaching oder Mentoring, sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie.

Sie beinhaltet nicht die Aufarbeitung, Linderung oder Heilung von psychischen Erkrankungen.
4.4 Der Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching Termine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Mentoring setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise, die von MR angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Vergütung ist stets innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf das in der Rechnung genannte Konto von MR zu überweisen.

5.3 In einigen Fällen bietet MR auch Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Dieser Betrag wird vorab mitgeteilt.

5.4 Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der Coachee hat das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen.

5.5 Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und der Coachee zahlt nach der dritten Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist MR berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

 5.6. Der Coachee ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MR ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrages

6.1 Die jeweilige Laufzeit ist in den Programmbeschreibungen bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Termine, Calls und Zugänge zu internen Mitgliederbereichen sowie Call-Aufzeichnungen richten sich nach dem gebuchten Programm und sind nach der angegebenen Laufzeit erfüllt.

6. 2 Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht für den Coachee weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages. Ein laufender Kurs bzw. ein laufendes Coaching/Mentoring mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder besteht dann, wenn der andere Partner eine der Bestimmungen dieses Vertrages verletzt hat.

6.4 Jede Kündigung hat in Schriftform oder elektronischer Form zu erfolgen.

§ 7 Vertraulichkeit

7.1 MR behandelt die Daten des Coachees vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Coachees Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachees. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachees erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee zustimmen wird.

7.2 MR hat vertrauliche Informationen, insbesondere auch schriftliche, oder solche, die sie im Verlauf einer Beratung oder eines Coachings persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann. Beide Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit gewahrt wird, auch bei hinzugezogenen Mitarbeitern. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.

7.3 § 7 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn MR aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

7.4 § 7 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching und Mentoring persönliche Angriffe gegen MR oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

7.5 MR führt Aufzeichnungen über die Situation, Leistungen und Entwicklungen des Coachees. Dem Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 7 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

7.6 Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Mentoring verlangt, erstellt MR dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 8 Datenschutz

8.1 Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert MR den Coachee in der Datenschutzerklärung und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. MR hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen.

Der Coachee hat jederzeit die Möglichkeit, die bei MR gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Coachee seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für DA zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Coachee hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Coachee auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Coachee das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Email-Adresse: email@markusrieth.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder MR unter der oben genannten Adresse kontaktieren.
Mit einer Nachricht an info@denise-auerswald.com kann der Coachee der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Coaching-Konzeptionen und Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei MR. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des Coachees bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch MR.

 

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 MR steht dafür ein, dass sie ihr Coaching und Mentoring nach bestem Wissen und Gewissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Coachees werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Coachee unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Coachee die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

10.2 MR haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen MR ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MR.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.